Rechtsprechung
   LAG Rheinland-Pfalz, 27.04.2015 - 8 Ta 12/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,16671
LAG Rheinland-Pfalz, 27.04.2015 - 8 Ta 12/15 (https://dejure.org/2015,16671)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 27.04.2015 - 8 Ta 12/15 (https://dejure.org/2015,16671)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 27. April 2015 - 8 Ta 12/15 (https://dejure.org/2015,16671)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,16671) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW

    § 68 Abs. 1 S. 1 GKG, § ... 63 Abs. 3 Satz 2 GKG, § 63 Abs. 2 S. 2 GKG, § 32 Abs. 1 RVG, § 68 GKG, § 33 RVG, § 33 Abs. 1 RVG, § 48 Abs. 1 GKG, § 3 ZPO, § 42 Abs. 2 S. 1 GKG, §§ 9, 10 KSchG, § 113 BetrVG, § 42 Abs. 2 GKG, § 12 Abs. 7 S. 1 ArbGG, § 9 KSchG, § 68 Abs. 3 Satz 1 GKG, § 68 Abs. 3 Satz 2 GKG, §§ 68 Abs. 1 S. 5, § 66 Abs. 3 S. 3 GKG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streitwert einer Klage auf Feststellung der Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch einen Aufhebungsvertrag und Zahlung einer Abfindung

  • arbeitsrechtsiegen.de

    Abfindungsvertrag: Streitwert & Zustandekommen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    GKG § 42 Abs. 2
    Streitwert einer Klage auf Feststellung der Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch einen Aufhebungsvertrag und Zahlung einer Abfindung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2016, 128
  • NZA-RR 2015, 440
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • LAG Hamburg, 19.09.2003 - 4 Ta 16/03

    Streitwertbestimmung im Kündigungsschutzverfahren bei auf gesonderter

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 27.04.2015 - 8 Ta 12/15
    Anders als diese Regelung, die den Kündigungsschutzprozess und die hier unter bestimmten Voraussetzungen festzusetzende Abfindung meint, deren Voraussetzung die Unwirksamkeit der in erster Linie umstrittenen Kündigung ist, wachsen die anderen Entschädigungen nicht aus einer unwirksamen Kündigung heraus, sondern setzen im Gegenteil voraus, dass die Kündigung als solche, z.B. wegen einer Betriebsänderung, Rationalisierungsmaßnahmen etc. Bestand hat (vgl. zu § 12 Abs. 7 S. 1 ArbGG a.F.: LAG Hamburg 19. September 2003 - 4 Ta 16/03 - Rn. 8, [...]).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 18.04.2011 - 1 Ta 46/11

    Wertfestsetzung - wirtschaftliches Interesse des Klägers am Streitgegenstand ist

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 27.04.2015 - 8 Ta 12/15
    § 48 Abs. 1 GKG i.V.m. § 3 ZPO ist für die Bestimmung des Wertes einer Klage das wirtschaftliche Interesse des Klägers am Streitgegenstand entscheidend (LAG Rheinland-Pfalz 18. April 2011 - 1 Ta 46/11 - Rn. 9, [...]).
  • LAG München, 14.09.2001 - 4 Ta 200/01

    Streitwert für Auflösungsantrag neben Streitwert der Kündigungsschutzklage;

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 27.04.2015 - 8 Ta 12/15
    Dieses Ziel wird durchkreuzt, wenn die Höhe einer gem. § 9 KSchG gegebenenfalls festzusetzenden Abfindung beim für die Gebühren maßgeblichen Streitwert berücksichtigt wird (LAG München 14. September 2001 - 4 Ta 200/01 - Rn. 12, [...]).
  • BGH, 13.02.2020 - IX ZR 140/19

    Rechtsanwaltsvergütung: 15-Minuten-Takt ist bei Verbrauchern als Mandanten

    Damit werden die Kosten eines Rechtsstreits und einer streitigen außergerichtlichen Auseinandersetzung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Verhältnis zu den allgemeinen Vorschriften der §§ 2, 9 ZPO aus sozialen Gründen niedrig gehalten (vgl. etwa LAG Rheinland-Pfalz, NZA-RR 2015, 440, 441; OLG Karlsruhe, Urteil vom 7. Juli 2015 - 17 U 125/14, juris Rn. 24; LAG Düsseldorf, Beschluss vom 25. November 2016 - 4 Ta 634/16, juris Rn. 29).
  • BGH, 13.02.2020 - IX ZR 141/19

    Klage auf Herausgabe der von einem Rechtsanwalt vereinnahmten Abfindung;

    Damit werden die Kosten eines Rechtsstreits und einer streitigen außergerichtlichen Auseinandersetzung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Verhältnis zu den allgemeinen Vorschriften der §§ 2, 9 ZPO aus sozialen Gründen niedrig gehalten (vgl. etwa LAG Rheinland-Pfalz, NZA-RR 2015, 440 Rn. 22; OLG Karlsruhe, Urteil vom 7. Juli 2015 - 17 U 12514, juris Rn. 24; LAG Düsseldorf, Beschluss vom 25. November 2016 - 4 Ta 634/16, juris Rn. 29).
  • LAG Düsseldorf, 05.07.2022 - 4 Ta 204/22

    Streitwert bei Abgabe eines Angebots zum Abschluss eines Aufhebungsvertrags;

    Ist eine solche Abfindung selbst Streitgegenstand oder hat - bei vergleichsweiser Regelung - über einen Rechtsanspruch auf die Abfindung Streit oder Ungewissheit bestanden, ist ihr Wert streitwerterhöhend zu berücksichtigen (ebenso LAG S.-Pfalz 27.04.2015 - 8 Ta 12/15, juris, Rn. 20).

    Es ist aus diesem Grund in voller Höhe zu berücksichtigen (ebenso LAG S.-Pfalz 27.04.2015 - 8 Ta 12/15, juris, Rn. 22).

  • LAG Nürnberg, 22.08.2022 - 2 Ta 54/22

    Streitwert - Abgabe einer Willenserklärung - Aufhebungsvertrag - Abfindung

    Ist eine solche Abfindung selbst Streitgegenstand oder hat - bei vergleichsweiser Regelung - über einen Rechtsanspruch auf die Abfindung Streit oder Ungewissheit bestanden, ist ihr Wert streitwerterhöhend zu berücksichtigen (LAG Düsseldorf a.a.O. Rn 9; ebenso LAG Rh.-Pfalz 27.04.2015 - 8 Ta 12/15, juris, Rn. 20).
  • LAG Nürnberg, 25.07.2022 - 4 Ta 204/22

    Streitwert bei Klage auf Abgabe einer Willenserklärung auf Abschluss eines

    Ist eine solche Abfindung selbst Streitgegenstand oder hat - bei vergleichsweiser Regelung - über einen Rechtsanspruch auf die Abfindung Streit oder Ungewissheit bestanden, ist ihr Wert streitwerterhöhend zu berücksichtigen (LAG Düsseldorf a.a.O. Rn 9; ebenso LAG Rh.-Pfalz 27.04.2015 - 8 Ta 12/15, juris, Rn. 20).
  • LAG Baden-Württemberg, 09.02.2023 - 5 Ta 1/23

    Streitwert für Abfindungszahlung - vorgerichtlicher Aufhebungsvertrag

    Sie findet keine Anwendung auf Abfindungen, die auf gesonderten Rechtsgrundlagen beruhen, wie etwa auf § 113 BetrVG, Tarifverträgen, Sozialplänen oder sonstigen Vereinbarungen (vgl. Ziffer I. 1. letzter Absatz des Streitwertkatalogs für die Arbeitsgerichtsbarkeit vom 09.02.2018, NZA 2018, 498; Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz vom 27.04.2015 - 8 Ta 12/15, Rn. 20, juris; LAG Düsseldorf vom 25.07.2022 - 4 Ta 204/22, Rn.9).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht